Schlagzeilen:

Stundenprotokolle ab 1.1.2023 im Netz?

Erster Erfolg in Musterprozess

Was ändert sich zum 1.1.2021

Können Telefonsprechzeiten abgerechnet werden?

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Die Themen heute:

Editorial – in eigener Sache

• Neue Umfrage zur elektronischen Patientenakte

DPNW-Fortbildungen

• Samstags-Talks, Sprechstunden, Fortbildungen

Mitgliederfragen

• Quittungen/Rechungen 2019/2020

Topthema

• Stundenprotokolle ab 1.1.2023 im Netz?

• IT-Sicherheitsforscher: Psychotherapiedaten haben im Netz nichts zu suchen

Corona-Pandemie

• Umfrage zur Mehrbelastung der Praxen und Patienten unter Corona

• Priorisierung Impfung Covid

• Psychische Folgen der Pandemie „Gar keine Angst ist auch keine Lösung“

Telematik, elektronische Patientenakte und Gesundheitscloud

• Erster Erfolg in Musterprozess

• Elektronische AU-Bescheinigung ab 1.1.2021 erforderlich?

• Zweifel

Tipps für den Praxisalltag

• Was ändert sich zum 1.1.2021

Abrechnungsfragen

• Können Telefonsprechzeiten abgerechnet werden?

Leserbriefe

• Psyprax: achten Sie auf den Datenschutz – aber selbst!

Stellenangebote, Vermietungen und Praxisverkäufe oder Gesuche

• Biete Jobsharing

Vermischtes

• Nach privatem Immobiliengeschäft: Wie Jens Spahn einen alten Freund in einen Top-Job holte

Angebote des Netzwerkverlags

• EU Datenschutzgrundverordnung – das Paket für psychotherapeutische Praxen

• Gesundheitsdaten online

• Telematik: anschließen lassen ja oder nein

Impressum

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Editorial – in eigener Sache

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Zunächst möchten wir allen Kolleginnen und Kollegen ein gutes neues Jahr – vor allem mit Gesundheit und Kraft wünschen.

Dann möchten wir uns bei allen bedanken, die ein Upgrade ihrer Mitgliedschaft vorgenommen haben.

Das neue Jahr fängt mit einer guten Nachricht an:

In einem Musterprozess sieht der Richter die von uns vorgebrachten Pflichtenkollisionen als substanziiert klärungsbedürftig an. Erkennt das Gericht nach der Prüfung an, dass wir die datenschutzrechtlichen Bedingungen nicht erfüllen konnten, dürfte die Strafgebühr hinfällig sein.

Leider auch eine Hiobsbotschaft: das ab dem 1.1.2023 vorgeschriebene Qualitätssicherungsverfahren als Ersatz für das Gutachterverfahren soll nun als Falldokumentation erbracht werden. Wir hatten das schon befürchtet. Leider ist das noch nicht alles: es soll „webbasiert“ – also „in der Cloud“ erfolgen. Auch das hatten wir befürchtet.

Diesmal ist es nicht unser Gesundheitsminister, der und das beschert hat, sondern der gemeinsame Bundesausschuss. Es heißt für 2021 verstärkt berufspolitische Arbeit aufzuwenden, um das abzuwenden. Und auch rechtliche Schritte vorzubereiten.

Und wenn wir schon beim Thema Telematik und Gesundheitscloud sind:

Unsere neue Umfrage zur Akzeptanz der elektronischen Patientenakte ist fertig geworden.

Bitte den Link bzw. den Flyer weitergeben!

Auch am neuen Jahr bleiben wir am Ball und Sie bitte wachsam und gesund!

Ihr

Kollege

Dieter Adler

Neue Umfrage zur elektronischen Patientenakte

Unsere neue Umfrage zum Thema elektronische Patientenakte soll ein aktuelles Meinungsbild erstellen.

Bitte geben Sie den Link weiter!

Link

Ein Information für Patienten zum Ausdrucken finden Sie hier:

weiter

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DPNW-Fortbildungen

Samstags-Talks, Sprechstunden, Fortbildungen

Wir veranstalten Samstags regelmäßig Sprechstunden, Samstags-Talks zu aktuellen Themen und Fortbildungen für Kolleginnen und Kollegen.

Hier die Termine der nächsten Praxissprechstunden bzw. des „Samstags-Talk“:

16.01.2021, 10.00 – 16.00 Uhr Webinar zur technischen Praxissicherheit mit Übungen zur praktischen Umsetzung mit unserem Mitglied Mathias Glöckner, IT-Experten Jan Siol und Justiziar Dirk Wachendorf.

20.02.2021, 11.00 bis 13.00 Uhr Webseitengestaltung: Datenschutzrechtliche, sonstige rechtliche Probleme und technische Umsetzung mit Mathias Glöckner, Jan Siol und Michael Lennartz.

27.2.2021, Rechtliches zum Thema Ausfallhonorar und „Eintreiben“ von Geldern mit unserem Justiziar Dirk Wachendorf..

Noch ohne Termin, 11.00 – 13.00 Uhr, Qualitätssicherung in der Psychotherapie mit Dr. Uwe Kleinemas

Noch ohne Termin, 11.00 – 13.00 Uhr, „Verschwörungstheorien“ Psychologische Erklärungsansätze mit Professor Hans-Jürgen Wirth

Anmeldung auf

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Mitgliederfragen

Quittungen/Rechungen 2019/2020

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Rechnungen nicht gerne per E-Mail zusenden, weil es viel Aufwand macht würde und wir hier dann komplett überlastet werden. Bei 100 – 200 E-Mails pro Tag ist es sonst kaum zu schaffen.

Bitte unterstützen Sie uns:

Rechnungen können Sie im internen Bereich ganz leicht selbst generieren und ausdrucken.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Psych. Dieter Adler

1. Vorsitzender

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Topthema

Stundenprotokolle ab 1.1.2023 im Netz?

Im Rahmen der weiteren Umsetzung der Qualitätssicherung bei Psychotherapie wurde nunmehr von den Gremien eine Datenerfassung mittels zentraler Webportal Lösung über die Datenannahmestellen als „unbedingt in Betracht zu ziehende Möglichkeit“ vorgeschlagen.

Dies mit dem Argument, dass es den einzelnen Leistungserbringern nicht zuzumuten ist eine eigene QS Dokumentation mit Datenerfassung mittels eigener Software zu installieren.

Letztlich handelt es sich hier um ein trojanisches Pferd, welches zu umfangreichen weiteren Problemen führt.

Bei der vorgeschlagenen Lösung würde die Patientendokumentation im Ergebnis nicht mehr durch den Psychotherapeuten unter seiner individuellen und auf ihn beschränken Datenhoheit erfolgen.

Die Daten würden direkt in den Zugriffsbereich der Versorgungsträger gelangen, womit der Psychotherapeut die Möglichkeit zur Datenkontrolle verliert. Für den Psychotherapeuten wäre es dann nicht mehr möglich den Kreis der Nutzer dieser Daten selbst einzuschränken.

Darüber hinaus könnten die Daten sodann problemlos mittels künstlicher Intelligenz im Hinblick auf Plausibilität, Wirtschaftlichkeit und ordnungsgemäße Abrechnung überprüft werden.

Zu guter letzt besteht die erhöhte Gefahr des weiteren Datenmissbrauchs durch Dritte. Zentral gespeicherte besonders sensible Gesundheitsdaten sind immer ein beliebtes Ziel von Kriminellen (Fort-Knox-Problematik). Dies hat in jüngster Zeit der erfolgreiche Angriff auf eine zentrale Datenspeicherung der Psychotherapeuten in Finnland gezeigt. Da die einzelnen Psychotherapeuten natürlich Zutritts- und Zugriffsrechte auf den Zentralspeicher haben müssen stellt, sich weiter die Frage, wer bei einem Missbrauch dieser Zutritts- und Zugriffsrechte zum Eintritt in den Zentralspeicher haftet und wer letztlich für die Einhaltung des Datenschutzes im Sinne der DSGVO in welchem Umfang verantwortlich ist.

Der Hintergrund:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2020 den Bericht des IQTIG zu Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter freigegeben.

In dem Bericht geht es darum, ein Qualitätssicherungsverfahren zu entwickeln. Die Autoren haben Patientendaten und Daten aus Fokusgruppen (Psychotherapeut*innen, Patient*innen) ausgewertet und sind auf 15 Kriterien zur Bewertung der Qualität von Psychotherapie gekommen. Davon sollen 12 Kriterien in ein Qualitätsmodell integriert werden.

Dazu gehören beispielsweise als Kriterien die Information und Aufklärung zur aktuellen Therapie, die Diagnostik und die Vorbereitung und Gestaltung des Therapieendes.

Ein standardisiertes Dokumentationsgeschehen ist in dem Versorgungsbereich der Psychotherapie noch nicht etabliert und würde mit einer verpflichtenden QS-Dokumentation erstmalig eingeführt.

Zitat: „Im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sind bis Anfang 2019 auch alle niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtet, in ihren Praxen die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu gewährleisten, um durch fehlende Online-Prüfungen der Gültigkeit und Aktualität von Versichertendaten keine Vergütungskürzungen hinnehmen zu müssen (§ 291 Abs. 2b SGB V). Es ist zu erwarten, dass dies einen wesentlichen Impuls darstellt, den Anteil der psychotherapeutischen Praxen, die einen elektronischen Datenaustausch durchführen können, erheblich zu steigern.“

Für eine mögliche Umsetzung der QS bei Psychotherapie gibt es verschiedene Voraussetzungen. Eine davon ist die fallbezogene Dokumentation beim Leistungserbringer. Da hierfür für die bestehenden Softwares neue Funktionen eingerichtet werden müssten, deren Lizenzen den Leistungserbringer kosten würden, besteht die Überlegung, eine zentrale Webportallösung zu erstellen.

Zitat: „Darüber hinaus erscheinen die zusätzlichen Softwarelizenzkosten für den einzelnen Leistungserbringer zur QS-Dokumentation von nur relativ wenigen Fällen pro Jahr unverhältnismäßig. Eine Datenerfassung mittels zu installierender Softwareprodukte bei den Leistungserbringern ist somit durchaus kritisch zu betrachten. Daher sollte die Möglichkeit einer zentralen Webportallösung bei den Datenannahmestellen unbedingt in Betracht gezogen werden.“

Kommentar:

Quelle

IT-Sicherheitsforscher: Psychotherapiedaten haben im Netz nichts zu suchen

Christoph Saatjohann ist Forscher im Labor für IT-Sicherheit der FH Münster. Hier werden Schwachstellen in IT-Systemen gesucht und Lösungen erarbeitet. Dieses Jahr wurden die Forscher im digitalen Gesundheitswesen fündig, unter anderem bei der Vernetzung für die neue elektronische Patientenakte (ePA).

SZ: Herr Saatjohann, wieso ist die Digitalisierung von Patientendaten überhaupt eine gute Idee?

Christoph Saatjohann: Die Akten sind ja ohnehin größtenteils digitalisiert, die wenigsten Arztpraxen nutzen noch Karteikarten. Was jetzt kommt, ist die digitale Vernetzung der Ärzte. Das macht in manchen Fällen sicherlich Sinn. Wenn ich Röntgenbilder von einer radiologischen Praxis bekomme oder MRT- und CT-Daten und dann weiterfahre zum Krankenhaus, dann ist das natürlich gut, wenn diese Vorbefunde direkt für die Diagnose verfügbar sind.

Und wieso könnte es auch eine schlechte Idee sein?

Eine schlechte Idee ist das immer, wenn das Risiko in Relation zum Nutzen sehr hoch ist. Denken wir zum Beispiel an Berichte von Psychotherapeuten. Ich sehe keinen Nutzen darin, dass man die online stellt. Ich kann mir kein Notfallszenario vorstellen, wo man diese Daten schnell zur Verfügung haben muss. Und das Risiko ist immens, das haben wir im Herbst in Finnland gesehen. Da gab es den Fall, dass solche Daten im Netz landeten (und Erpresser Lösegeld dafür forderten; Anm. d. Red.).

Quelle

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Corona-Pandemie

Umfrage zur Mehrbelastung der Praxen und Patienten unter Corona

Die Corona-Pandemie belastet nahezu alle Berufsgruppen. Ich selbst konnte beobachten, wie sich in letzter Zeit immer mehr alte Patienten melden, die unter der Coronakrise leiden und manchmal auch wieder in alte Verhaltensmuster zurück fallen.

Daher haben wir eine neue Umfrage gestartet, über die aktuelle Mehrbelastung und die erwartete Belastung der Praxen, wenn die Corona-Pandemie abgeklungen ist.

Bitte nehmen Sie zahlreich an der Umfrage teil, das hilft uns auch, geeignete Maßnahmen berufspolitisch zu fordern.

Und reichen Sie bitte die Umfrage auch gerne weiter.Danke

Dieter Adler

zur Umfrage

Priorisierung Impfung Covid

Liebe Kollegen, ich bin ein bisschen enttäuscht, wie weit unten wir Therapeuten beim Impfen stehen. Leider ist es ja so, dass unsere Tätigkeit sehr speziell durch Masken erschwert wird und man somit die Wahl hat zwischen Gesundheitsgefährdung (eigene + Patienten) oder Therapie ohne Mimik. Dieses Problem sehe ich in anderen Berufsfeldern, bspw. auch bei einigen Ärzten weniger. Vielleicht würde es Sinn machen (so es nicht schon zu spät ist) auf diese spezielle Problematik noch mal hinzuweisen? Freundliche Grüße, J. Borchert

Antwort: Vielen Dank für den Text. Die Maske macht ja auch noch unfrei. Unfrei sind viele gehemmter Patienten auch ohne Maske. Die Maske verstärkt den Effekt.

Ich fürchte nur, dass wir nichts dagegen machen können. Wegen Chorona mahlen die Rechtsmühlen sehr langsam und das würde zu lange dauern, dagegen zu klagen. Es ist ein Bundesgesetz bzw. eine Bundesvordnung.

Psychische Folgen der Pandemie „Gar keine Angst ist auch keine Lösung“

Herr Bandelow, Sie sind Psychologe und Psychiater und arbeiten seit langem als Psychotherapeut. Der Ausbruch der Corona-Pandemie ist eine globale Ausnahmesituation, leben wir jetzt in einer Zeit der Angst?

Natürlich weckt die Pandemie bei vielen Ängste. Allerdings müssen wir inzwischen seit vielen Monaten mit der Coronakrise leben. Kaum jemand ist durchgehend gleich verängstigt.

Das müssen Sie erklären.

Zu Beginn der Krise war die allgemeine Angst extrem. Viele haben mit Panik auf den Ausbruch des Virus reagiert. Die Gefahr war neu, sie schien unbeherrschbar. Es liegt in unserer Natur, dass uns das verunsichert.

[…]

Deutschland ist nun wieder in einem Lockdown. Was passiert, wenn neben die Angst vor dem Virus weitere Sorgen treten?

Man spürt, eine düstere Stimmung zieht gerade auf. Und das in den Wintermonaten, in denen viele Menschen psychisch ohnehin labiler sind. Nun sind wir dazu verdammt, unsere Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Eine mögliche Vereinsamung werden aber nicht unbedingt diejenigen spüren, die auch vor Corona wenig Kontakte hatten. Es sind vor allem jüngere Menschen, für die die neuen Einschränkungen drastisch spürbar werden. Was vielen zusätzlich zusetzen dürfte, ist diese neue Aussichtslosigkeit.

Ist der Lockdown eine Gefahr für die psychische Gesundheit?

Für Menschen, die unter Angststörungen leiden, wird der Lockdown sicher zu einer sehr schwierigen Zeit werden. Der Lockdown wird aber wahrscheinlich eher nicht dazu führen, dass allgemein mehr Angsterkrankungen auftreten werden. Ich erwarte nicht, dass wir eine deutliche Zunahme von psychischen Erkrankungen erleben werden. Schon im Frühjahr hatten das viele vermutet, doch Kliniken und Psychiater haben keinen Anstieg gemeldet.

Danke, im Lockdown nicht aber später. Angststörungen nehmen zu!

Kommentar: Einen Umstand übersieht der Kollege Bandelow hier. Depressive kommen nicht sofort in unsere Praxen. Patienten mit Ängsten oder einer Panikstörung meist schneller. So werden jetzt während der Pandemie eher die Angstpatienten kommen, die Depressiven kommen mit Verzögerung erst nach der Pandemie.

Das bedeutet aber nicht, dass wir keinen Anstieg von Depressionen haben. Der „Messort“ dafür kann nicht die psychotherapeutische oder psychiatrische Praxis sein. Wenn überhaupt müssen jetzt die Hausärzte und Fachärzte für Allgemeinmedizin gefragt werden.

Quelle

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Telematik, elektronische Patientenakte und Gesundheitscloud

Erster Erfolg in Musterprozess

Im Rahmen der nunmehr anhängigen Prozesse gegen Honorarkürzungen aufgrund nicht Anschluss an die Telematikinfrastruktur sieht nunmehr auch die Justiz die von uns vorgebrachten Pflichtenkolliisionen nach der DSGVO als klärungsbedürftig an.

Das Sozialgericht Mainz hat die GEMATIK zur Stellungnahme zur Haftung der Leistungerbringern nach der DSGVO aufgefordert (Anfrage vom 21.12.2020 S 3 KA 111/2020)

Konkret will das Sozialgericht wissen, warum nach Ansicht der GEMATIK eine Haftung/ ein Bußgeld nach Artikel 82/83 DSGVO für die Leistungserbringer nicht in Betracht kommen soll.

Ebenso soll die GEMATIK dazu Stellung nehmen welche datenschutzrechtlichen Pflichten den teilnehmenden Leistungserbringern aus der Teilnahme an der TI erwachsen.

Die GEMATIK hat hierzu Frist zur Stellungnahme bis zum 19.2.2021.

Diese Nachfrage belegt, dass die von uns von Anfang an vorgetragenen Probleme und Bedenken nicht haltlos, sondern zu überprüfen sind.

Wir reden hier weiter tätig bleiben und über den Fortgang berichten.

Elektronische AU-Bescheinigung ab 1.1.2021 erforderlich?

Guten Tag, lieber Herr Adler und liebe übrige Netzwerkerinnen,

viel zu spät stelle ich fest, dass ich gar nicht weiß, wie das ab morgen mit den AU-Bescheinigungen läuft, wenn ich keine elektronische Patientenakte oder sonstige Dienste nutze. Kann ich die AU-Bescheinigung weiterhin auf dem entsprechenden Formular in Papierform ausstellen? Oder was muss ich tun?

Uns Allen wünsche ich einen guten Start in ein neues Jahr, das nicht nur von Corona dominiert ist, Gesundheit und viele zufriedene Momente.

Herzliche Grüße und vielen Dank für die ganzjährig tolle Arbeit!

Ulrike Bosch

Antwort: Liebe Kollegin!

Vielen Dank für die Anerkennung. Auch Ihnen alles gute für das neue Jahr!

Was die AU angeht: sie ist verschoben. Näheres dazu hat auch unser Justiziar Dirk Wachendorf noch geschrieben.

Zweifel

Sehr geehrter Herr Adler,

mit dem aktuellen Honorarbescheid für das Quartal 2/2020 liegt mir nun auch der Bescheid zur Telematikinfrastruktur-Honorarkürzung vor. Für mich überraschenderweise legt die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen mir nun einen Kürzungsprozentsatz von 2,5% zugrunde. Im ersten Moment habe ich gedacht, ich hätte eine Erhöhung der „Strafkürzung“ verpasst, nun lese ich aber in dem aktuellen Widerspruchsschreiben, dass sich auch hier auf eine 1%ige Kürzung bezogen wird.

Wie habe ich dies zu verstehen? Wie sollte ich damit bestmöglich umgehen?

Und können Sie eine persönliche prognostische Einschätzung geben, wie die weitere Entwicklung bezüglich der Telematik bzw. die ihrer Daumenschrauben sein wird? Die Kürzungen fühlen sich mit 2,5% inzwischen doch zunehmend „erheblich“ an und ich frage mich wie sich „die Kosten des Widerstandes“ weiterentwickeln werden. Vielleicht können Sie dazu etwas sagen?

Herzlichen Dank im Voraus, mit besten Grüßen N.N.

Antwort: Sehr geehrte Frau Kollegin!

Leider komme ich erst heute dazu, Ihren Brief zu beantworten. Tatsächlich werden jetzt 2,5 % abgezogen. Aber wir haben eine neue Entwicklung, sodass der Anschluss an die TI vermutlich gar nicht mehr notwendig sein wird. Deshalb bitten wir, gelassen zu bleiben. 2,5 % hört sich zunächst viel an – aber es ist ja immer Brutto, d. h., die Steuer, die Sie normalerweise auf die entgangenen Honorare zahlen müssen, entfällt ja. Die tatsächlichen Kosten für die Telematik, auf der viele jetzt schon hängengeblieben sind – wie das Urteil gegen Medi Geno gezeigt hat – dürften im Endeffekt viel höher sein. Das dürfte aber auch noch nicht das Ende der „Veranstaltung“ sein, sondern vermutlich kommen im Endeffekt noch mehr Kosten auf uns zu. Und sehen Sie auf die verlorene Arbeitszeit, die wir doch wirklich mit besseren und sinnvolleren Dingen verbringen können. Und last but not least: Es ist auch ein Beitrag, die Daten unserer Patienten zu schützen, die psychotherapeutische Atmosphäre gegen Zugriffe von außen zu sichern.

Austausch mit anderen Telematikgegnern gewünscht? Liste der Telematikgegner

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Sie möchten mit anderen Telematikgegnern in Kontakt treten. Kein Problem. Das Netzwerk hat dafür eine sogenannte Mailing-Liste ins Leben gerufen.

Mailing-Liste bedeutet: Sie schreiben eine Email an die Liste, alle in der Liste angemeldeten bekommen Ihre Email. Und können darauf antworten. oder die Email einfach nur lesen.

„Suche Kollegen/Kolliginnen in Braunschweig zum Austausch.“

„An alle: Gericht kippt Anschlusszwang einer Praxis. Hier der Link zum Urteil.“

„Ich habe gehört, es gibt einen Flyer für Patienten, wer kann da weiterhelfen?“

Eine Bitte: melden Sie sich bitte (nur) unter dem unten genannten Link an.

Bitte schreiben Sie uns nicht, dass Sie Mitglied der Liste werden möchten. Wir haben täglich bis zu 200 Emails zu bearbeiten.

Also bitte einfach

– den Link anklicken,

– Anmeldedaten eingeben

– Bestätigungsmail abwarten und Link dort anklicken

– Mit anderen Telematik-Gegnern schreiben!

Die Liste wird auf dem Server der Jungen Presse Berlin (deshalb jpberlin!) geführt, die sich sehr dem Datenschutz verpflichtet fühlen und unsere Aktionen unterstützen.

Danke

Dieter Adler

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Spendenfond zur Finanzierung der Musterklagen und Verfassungsbeschwerde gegen die TI, die TI-Honorarkürzungen und die webbasierte Patientendokumentation

Spenden Sie selbst für den Klage-Fond zur Finanzierung der Muster-Klagen und Verfassungsbschwerden gegen die TI, die TI-Honorarkürzungen und die webbasierte Patientendokumentation bei Leetchi (Link siehe unten) oder durch direkte Spende auf das Konto IBAN: DE25380601864924549012 BIC: GENODED1BRS bei der Volksbank Köln Bonn eG

Leetchi-Spendenlink:

Spenden

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Tipps für den Praxisalltag

Was ändert sich zum 1.1.2021

Auch die kassenärztliche Bundesvereinigung hat zum 1.1.2021 diverse Änderungen beschlossen.

Die wichtigste ist die neue Heilmittelrichtlinie.

Für psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten besteht ab dem 1.1.2021 die Befugnis psychiatrische häusliche Krankenpflege zu verordnen. Die Erstverordnung wird mit GOP 01422 (149 Punkte), eine Folgeverordnung mit GOP 01424 (154 Punkte) abgerechnet.

Nicht ab 1.1.2021 geltend, aber voraussichtlich bis Mitte 2021 eingeführt wird ein neues niedrigschwelliges Versorgungsangebot zur Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung. Der hierzu gefasste Beschluss muss noch durch das Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden, die Leistungen des EBM müssen angepasst werden.

Nicht zum 1.1.2021 eingeführt wird die verpflichtende elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die vielfältigen Probleme und Unzulänglichkeiten sowie faktische Lieferschwierigkeiten haben dazu geführt dass der Einführungstermin nunmehr auf den 1. Oktober 2021 verschoben wurde. Es bleibt abzuwarten, ob bis dahin die anstehenden Probleme gelöst sind oder weitere Terminverschiebungen notwendig werden. Wir bleiben hier für Sie weiter tätig.

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Abrechnungsfragen

Können Telefonsprechzeiten abgerechnet werden?

Sehr geehrter Herr Adler,

anliegend schicke ich einen Link, zu einem EuGh-Urteil, wo ein

Feuerwehrmann Recht bekam und seine Bereitschaftszeit jetzt Arbeitszeit

ist: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/eugh-urteil-bereitschaftsdienst-gilt-als-arbeitszeit_76_444062.html

Mein Anfrage an Sie/den Verband ist ,ob dies nicht eine Möglichkeit sein könnte, dieses Urteil zu nutzen und juristisch prüfen zu lassen, ob unsere Telefonzeiten (200 Min./Woche) nicht auch vergütet werden können?

Nur für den Fall,dass Sie mein Schreiben im Newsletter veröffentlichen, bitte dann ohne Namen.

Herzlichen Dank auch für Ihren Einsatz im Verband!

Antwort: Danke für die Anerkennung. Das gilt leider nicht für Selbstständige. Denn Sie können das von zu Hause aus machen. Sie könnte -theoretisch- eine Telefonziffer abrechnen, wenn Sie mit dem Patienten auch therapeutisch gearbeitet haben.

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Leserbriefe

Hinweis:

Leserzuschriften spiegeln nicht die grundsätzliche Haltung des Verbandes wider, sondern stehen für die einzelne Meinung des jeweiligen Verfassers.

Psyprax: achten Sie auf den Datenschutz – aber selbst!

Sehr geehrter Herr Adler,

zu der Sicherheitsmail von Psyprax sagt die KV Nordrhein: Hier wurden vertrauliche Unterlagen veröffentlicht, die erst noch geprüft werden. Es wird auch geprüft, wie die Kosten den Praxen erstattet werden. Vorher solle man sich noch nicht damit bemühen.( § 75b Absatz 5 SGB5).

Psyprax hat hier offensichtlich für Verwirrung gesorgt.

VG

Beate Happel

Ärztin für Psychiatrie/ Psychotherapie

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Stellenangebote, Vermietungen und Praxisverkäufe oder Gesuche

Biete Jobsharing

Hallo Herr Adler, wären Sie so freundlich, mein Angebot zum Jobsharing in Ihrem Newsletter zu plazieren.

Biete:

Jobsharing Verhaltenstherapie (ca. 12 Patientensitzungen pro Woche) in Praxengemeinschaft in Sankt Augustin.

Bei Interesse, Meike Nolte, info@psychotherapie-nolte.de oder 02241-203184.

Vielen Dank und herzliche Grüße

Meike Nolte

Praxis für Persönlichkeitsentwicklung und Psychotherapie

Meike Nolte

Tannenweg 10

53757 Sankt Augustin

Tel.02241-20 31 84

Fax 02241-23 26 152

info@psychotherapie-nolte.de

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Vermischtes

Nach privatem Immobiliengeschäft: Wie Jens Spahn einen alten Freund in einen Top-Job holte

Hallo, ich habe diesen interessanten Artikel beim Tagesspiegel gefunden:

2019 machte der Minister den Ex-Pharma-Manager Markus Leyck Dieken zum Chef-Digitalisierer im Gesundheitswesen. Zuvor hatte er ihm eine Wohnung abgekauft.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat im vergangenen Jahr einen früheren Pharma-Manager und Lobbyisten zum Chef-Digitalisierer im Gesundheitswesen ernannt, mit dem ihn eine langjährige persönliche Bekanntschaft sowie ein gemeinsames Immobiliengeschäft verbindet. Beides war bisher in der Öffentlichkeit nicht bekannt.

Wie das Amtsgericht Schöneberg (Grundbuchamt) dem Tagesspiegel auf Anfrage bestätigt hat, war der heutige Alleingeschäftsführer der Gematik GmbH Markus Leyck Dieken vor Spahn Eigentümer von dessen Wohnung im Berliner Bezirk Schöneberg.

Leyck Dieken habe die Wohnung ausweislich der Unterlagen für 980.000 Euro an Spahn verkauft. Dieser sei im Grundbuch seit Anfang Januar 2018 als Eigentümer eingetragen. Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass sich beide zwar „seit vielen Jahren persönlich kennen“. Sowohl Spahn wie Leyck Dieken wiesen jedoch zurück, dass Wohnungskauf oder persönliche Kontakte bei der Besetzung des Spitzenpostens eine Rolle gespielt hätten.

Kommentar: Eine Hand wäscht die andere? nein, ich glaube eher, es war ein glücklicher Zufall. Die beiden haben sich beim Verkauf kennen gelernt und der Leyck Dieken hat gerade einen Job gesucht. Und Herr Spahn hat jemanden für die gematik gesucht, weil er die gerade enteignet hat.

Quelle

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Das war es für heute. Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!

Dieter Adler

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk

– Kollegennetzwerk-Psychotherapie –

Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger

Siebengebirgsstr. 86

53229 Bonn

Der Freitagsnewsletter

Unser „Freitags Newsletter“ hat einen großen Verbreitungsgrad. Mehr als 12.000 Kolleginnen und Kollegen haben ihn abonniert. Er blickt auf eine mehrjährige Tradtition zurück: jeden Freitag erscheint er mit neuesten Informationen für den Praxisalltag, beruflichen Entwicklungen, pollitischen Informationen, Buchtipps und der Möglichkeit zum kollegialen Austausch.

Sie können beitreten, in dem Sie den Newsletter abonnieren. Der Bezug ist kostenlos verpflichtet Sie zu nichts! Die Adressen werden nicht zu Werbezwecken benutzt oder weiter verkauft!

Bitte senden Sie den Newsletter gerne weiter – je mehr Kollegen er erreicht, desto besser!

Alles, was ich Ihnen geschrieben habe, wurde sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Gewähr übernommen werden. Bitte zögern Sie nicht, zu korrigieren, diskutieren, kritisieren. Das hält den Austausch lebendig.

Wenn Sie mir schreiben wollen, freue ich mich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht jede Email beantworten kann. Wir versuchen auf die Fragen im Newsletter einzugehen, dann haben alle etwas davon!

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Aktueller Freitagsnewsletter

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Ältere Newsletter finden Sie hier

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Netzwerktreffen vor Ort (Bonn)

Ungefähr einmal pro Monat treffen wir uns in Bonn. Wir möchten alle interessierten Kolleginnen und Kollegen dazu herzlich einladen!

Eine tolle Atmosphäre die Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen, zum Gedankenaustausch und um eigene Ideen und Anregungen für das Netzwerk einzubringen!

Ort: Gasthaus Wald-Cafe Landhotel Restaurant

Am Rehsprung 35, 53229 Bonn

Beginn jeweils 19:30

Bitte anmelden unter post@dpnw.info

Termine 2021:

Wir können derzeit noch nicht abschätzen, wann es uns wieder gestattet sein wird.

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Mitgliedschaft im DPNW

Wenn Ihnen der Newsletter und unsere Arbeit gefällt, unterstützen Sie unsere Arbeit und treten dem Netzwerk bei. Wir sind jetzt ein anerkannter Berufsverband für psychotherapeutisch Tätige. Die Beiträge können Sie steuerlich absetzen!

Die Mitgliedschaft gibt es ab 10 €/Monat

Link

Was wir erreicht haben

– Telefontherapie zeitweise ganz und derzeit zumindest teilweise noch erlaubt ist.

– Die Enführung der Telematik-Infrastruktur immer wieder verzögert.

– Beim Thema Terminservicestellen konnten wir erreichen, dass Praxen, die keine Termine frei haben, also ausgelastet sind, keine Sprechstunden, Akutbehandlungen oder probatorische Sitzungen anbieten müssen.

– Wir haben eine eigene Terminvergabe ins Leben gerufen, bei der freie Therapieplätze (nicht Termine) durch Psychologen vergeben werden. Damit fällt die telefonische Bereitschaft weg.

– Wir haben dafür gesorgt, dass das Gutachterverfahren für Gruppen ganz abgeschafft wurde. Und das Gutachterverfahren für Einzeltherapien durch ein anderes Verfahren ersetzt wird.

– Wir haben dafür gesorgt, dass die gematik für die Kosten des fehlerhaften Konnektor-Updates im Frühjahr 2020 aufkommen musste.

– Wir haben den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber für die Probleme mit der elektrischen Patientenakte sensibilisiert. Das steht bei ihm jetzt ganz oben auf der Agenda!

– Wir haben den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept erfolgreich blockiert.

Und noch mehr:

Link

Verfassungsbeschwerden

Derzeit laufen zwei Verfassungsbeschwerden von uns:

1. Gegen die TI-Kürzungen

2. Gegen die „Lotsenregelung“

In Vorbereitung:

3. Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Telefontherapie

Wir suchen auch weiterhin als „Mitstreiter“

Zu 1) Kolleginnen und Kollegen,

Zu 2) Kolleginnen und Kollegen, gesetzliche Versicherte

Zu 3) Patienten, die Telefontherapie machen wollen, aber nicht dürfen (und Videotherapie nicht wollen oder die technischen Voraussetzungen nicht haben)

Es entstehen den Mitstreitern keine Kosten!

Gesichert werden die Kosten durch unseren internen Spendenfond und unseren Spendefonds bei Leetchi.

Vorteile als Mitglied im DPNW

Personalisierte Musterdokumente

– alle Widerspruchsmuster mit und ohne TI-Kürzung

– Widerspruchsmuster Honorarbescheid TSVG-Kürzung bekommen Sie jedes Quartal automatisch zugesendet.

– Musterklage gegen TI mit Ruhendstellung

– Videotherapie Einverständniserklärung

– Antrag auf Sondergenehmigung Telefontherapie (Frau)

– Antrag auf Sondergenehmigung Telefontherapie (Mann)

– Patienteninformation zur Videosprechstunde

Rechtsgutachten

– Pflichtmitteilung freie Termine an Terminservicestellen

– Corona-Gutachten

Beratung und Hilfe

– Beratung durch unseren TI-Support und Test der Praxis-IT

– Kostenlose Erstberatung durch unsere Justiziar

– Kostenlose Musterklagen

Praxis-Software

– bis zu 470 Euro sparen mit der Praxisverwaltungssoftware Smarty

Anleitungen und Bücher

– Mustertexte z.B. Datenschutz DGSVO, Steuer (GODB), Praxissoftware

– Sondereditionen von Büchern aus dem Netzwerk-Verlag

weiter

Mitglieder werben Mitglieder

Überzeugen Sie eine Kollegin, einen Kollegen unserem wachsenden Netzwerk beizutreten – wir spenden für jedes geworbene neue Mitglied 50 € für den Klage-Fond zur Finanzierung der Muster-Klagen und Verfassungsbschwerden.

Die Mitgliedschaft gibt bereits es ab 10 €/Monat.

Für Studenten und PIA ist sie selbstverständlich kostenlos!

weiter:

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Legen Sie etwas oben drauf! Machen Sie ein Upgrade!

Sie sind bereits Mitglied? Und wollen das Netzwerk mehr unterstützen?

Machen Sie ein Upgrade: von 10 € auf 15 € pro Monat 11 bzw. von 15 € auf 20 € pro Monat.

60 € pro Jahr mehr tun niemandem weh. Der Netzwerkarbeit aber sehr gut.

Als Anerkennung und Dank zahlt das DPNW für jedes Upgrade 30 Euro in den Verbands-Klage-Fond zur Finanzierung der Muster-Klagen und Verfassungsbeschwerden ein.

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Angebote des Netzwerkverlags

EU Datenschutzgrundverordnung – das Paket für psychotherapeutische Praxen

Das Info und Materialpaket „EU Datenschutzgrundverordnung für psychotherapeutische Praxen“

Das EU Datenschutzgrundverordnung Paket – Psychotherapeutische Praxis ist eine komplette Sammlung von Vordrucken, Mustertexten und Anleitungen zum Erfüllen der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in psychotherapeutischen Praxen. Mit minimalem Aufwand können die umfangreichen Anforderungen rasch erfüllt werden.

Inhalt

1. Beschreibung der Anforderungen psychotherapeutische Praxen an die Datenschutzgrundverordnung

2. Vordrucke, Formulare, Anleitungen zum schnellen Ausfüllen

2.1. Praxis

– Datenschutzerklärungen Webseite

– Briefmuster an die Datenschutzbehörde zur Feststellung, ob eine Datenschutzbeauftragter benötigt wird bzw. rechtsverbindlicher Ausschluß hierzu (Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen)

– Verzeichnis der Verfahrenstätigkeiten

– Zusammenstellung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)

– Prüfvorgaben für ADV-Verträge mit Dienstleistern, IT, Labor mit Musterbrief, der die Überprüfung erfüllt

– Datenschutzfolgeabschätzung

– Briefmuster an die Datenschutzbehörde zur Feststellung, ob eine Datenschutzfolgeabschätzung benötigt wird bzw. rechtsverbindlicher Ausschluß hierzu (Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen)

– interne Datenschutzrichtlinie

2.2. Patienten und Beschäftigte

– Verpflichtungserklärung für Beschäftigte

– Schlüsselübergabeprotokoll

– Aufklärungsmerkblatt für gesetzlich versicherte Patienten

– Einverständniserklärung für privat versicherte Patienten

– Einverständniserklärung für Beschäftigte

2.3 Sonstiges

– Verzeichnis der zuständigen Datenschutzbehörden

– Checkliste Auftragsvergabeverträge

– Hinweise Auftragsvergabe

– Checkliste Empfehlungen ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz

– Empfehlungen ärztliche Schweigepflicht Datenschutz

– Hinweise Auftragsvergabe

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Gesundheitsdaten online

Das Telematikbuch des Netzwerks

Gesundheitsdaten online – Elektronische Patientenakte und Telematik

In diesem Buch geht es um ein heikles Thema, das jeden gesetzlich versicherten Bundesbürger betrifft: die Gesundheitsdaten. Bisher in der Arztpraxis vor Fremdzugriff geschützt, sollen Gesundheitsdaten –und damit sind Diagnosen, Befunde, Untersuchungsergebnisse, Medikationspläne gemeint- nach dem Willen der Bundesregierung künftig bei den Krankenkassen selbst statt in den Arztpraxen gespeichert als „elektronische Patientenakte” gespeichert werden. Betroffen sind bisher nur alle gesetzlich Versicherten. Doch auch einige private Versicherungen haben schon ihr Interesse bekundet. Und: sollte ein Bürgerversicherung in Zukunft kommen, sind alle Bundesbürger davon betroffen.

Damit nicht genug. Die Daten werden über ein öffentliches Netz über das Internet versendet. Das Netz nennt sich „Telematik-Infrastruktur”. Und die Daten sollen nahezu allen anderen Behandlern auch unbeteiligten Dritten zu „Forschungszwecken” zur Verfügung gestellt werden. Diese Lösung wird von Datenschützern, Patientenschutzverbänden wie Verbraucherschützern kritisiert. Doch auch die Mehrzahl der betroffenen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten will dieses System boykottieren. Die Zeit drängt, denn nach der Vorgabe der Bundesregierung sollen die Daten ab dem 1.7.2019 auf die Server gestellt werden. Bis Ende 2021 sollen alle gesetzlichen Krankenkassen dieses System eingeführt haben.

Wir werden uns in diesem Buch kritisch mit der elektronischen Krankenakte und den Risiken auseinandersetzen und Alternativen aufzeigen, die weniger riskant sind.

Als Buch (14,99 €)

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Ebook

Preis 10,00 €

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Telematik: anschließen lassen ja oder nein

Entscheidungshilfen für Behandler (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten)

Soll ich mich anschließen lassen oder nicht – eine für viele quälende Frage, die die meisten spontan mit Nein beantworten würden.

Technik soll funktionieren und sie soll sicher sein. Was nutzt ein Ultraschallgerät, das immer wieder beim Anwenden ausfällt und neu gestartet werden muss. Oder würden Sie ein Röntgengerät verwenden, von dem bekannt ist, dass es Sicherheitsmängel hat? Wir wollen in diesem Buch sachlich informieren, wie die Technik funktioniert. Welche Vorteile sie bringt, welche Nachteile. Und mit welchen (derzeit bekannten) Gefahren zu rechnen ist.

Wir wollen niemanden von irgendetwas überzeugen – nur sensibilisieren. Und wir wollen aufzeigen, wie der Praxis-Alltag mit der Telematik aussehen könnte. Und Lösungen dagegenstellen, wie eine Praxis ohne Telematik- Anschluss (weiter) funktionieren, kommunizieren und abrechnen kann. Wir werden aufzeigen, welche Kosten entstehen, wenn Sie sich an die Telematik anschließen lassen. Vor allen Dingen werden wir die Kosten, die der Praxisinhaber selbst tragen muss aufzeigen. Und die Kosten gegenüberstellen, die entstehen, wenn Sie sich nicht an die Telematik anschließen lassen.

Das Buch wird zum Selbstkostenpreis vertrieben, um möglichst viele zu erreichen!

Preis: 3,99 €

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Ebook:

*kein Ebook-Reader erforderlich

Preis: 1,99 €

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Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk

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Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger

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1. Vorsitzender Dipl.-Psych. Dieter Adler

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Veröffentlicht von

Dieter Adler
Psychoanalytiker, Supervisor, Lehrtherapeut, Autor, Vorstand DPNW
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst möchten wir allen Kolleginnen und Kollegen ein gutes neues Jahr – vor allem mit Gesundheit und Kraft wünschen. Dann möchten wir uns bei allen bedanken, die ein Upgrade ihrer Mitgliedschaft vorgenommen haben. Das neue Jahr fängt mit einer guten Nachricht an: In einem Musterprozess sieht der Richter die von uns vorgebrachten Pflichtenkollisionen als substanziiert klärungsbedürftig an. Erkennt das Gericht nach der Prüfung an, dass wir die datenschutzrechtlichen Bedingungen nicht erfüllen konnten, dürfte die Strafgebühr hinfällig sein. Leider auch eine Hiobsbotschaft: das ab dem 1.1.2023 vorgeschriebene Qualitätssicherungsverfahren als Ersatz für das Gutachterverfahren soll nun als Falldokumentation erbracht werden. Wir hatten das schon befürchtet. Leider ist das noch nicht alles: es soll „webbasiert“ – also „in der Cloud“ erfolgen. Auch das hatten wir befürchtet. Diesmal ist es nicht unser Gesundheitsminister, der und das beschert hat, sondern der gemeinsame Bundesausschuss. Es heißt für 2021 verstärkt berufspolitische Arbeit aufzuwenden, um das abzuwenden. Und auch rechtliche Schritte vorzubereiten. Auch am neuen Jahr bleiben wir am Ball und Sie bitte wachsam und gesund! Ihr Kollege Dieter Adler